Die Mitgliedsbeiträge richten sich nach Art der Mitgliedschaft, Alter des Mitglieds und Abteilungszugehörigkeit:
Aufnahmegebühr: |
5,00 € |
einmalig |
Passive Mitgliedschaft: | 5,00 € | Monat |
Fußballabteilung | ||
Erwachsene: | 9,00 € | Monat |
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre: | 6,50 € | Monat |
Freizeitabteilung | ||
Erwachsene: | 7,00 € | Monat |
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre: | 5,50 € | Monat |
American Football | ||
Erwachsene: | 16,00 € | Monat |
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre: | 9,00 € | Monat |
Familienbeitrag (ab 3 Personen): | 17,00 € | Monat |
Der Beitrag wird quartalsweise per SEPA Lastschriftverfahren zu den folgenden Terminen eingezogen:
1. Quartal: 1. März
2. Quartal: 1. Juni
3. Quartal: 1. September
4. Quartal: 1. Dezember
Die Beitrittserklärung steht unter Formulare/Downloads als Download zur Verfügung.
Sollten sich Ihre persönlichen Daten (wie Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Bankverbindung, etc.) ändern, so bitten wir Sie uns dies mitzuteilen, damit wir unsere Mitgliederverwaltung entsprechend anpassen können. Die aktuelle Bankverbindung ist wichtig damit beim nächsten Lastschrifteinzug (jeweils Anfang Januar und Anfang Juli eines jeden Jahres) die richtigen Daten hinterlegt sind und keine zusätzlichen Kosten für Rückbuchungen entstehen (die wir Ihnen in Rechnung stellen müssen).
Änderungen teilen Sie bitte dem 2. Kassierer per E-Mail mit.
VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG
IBAN: DE05 3706 9520 6550 2050 15
BIC/SWIFT: GENODED1RST
Bitte teilen Sie uns Ihre Beweggründe mit, damit wir uns weiterentwickeln können. Eine ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft kann gemäß §7 Abs. 2 der Vereinssatzung mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Halbjahres erfolgen.
Sie muss schriftlich per Post and die Geschäftsadresse oder dem 2. Kassierer per E-Mail unter Angabe des Namens, der Adresse sowie der Mitgliedsnummer (siehe Lastschrifteinzug auf Kontoauszug) mitgeteilt werden. Kündigungen per E-Mail können nur akzeptiert werden, wenn bereits im Mitgliedsantrag die E-Mail-Adresse angegeben worden ist. Ansonsten ist die eindeutige Willenserklärung des Mitglieds bzw. der Erziehungsberechtigten nicht nachvollziehbar und gewährleistet.